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Änderung Anlage 3 BKrFQV vom 18.08.2026
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| Anlage 3 BKrFQV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 18.08.2026 geltenden Fassung | Anlage 3 BKrFQV n.F. (neue Fassung) in der am 18.08.2026 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 12.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 236 |
|---|---|
(Text alte Fassung) Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Nummer 2) Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation | (Text neue Fassung)Anlage 3 (aufgehoben) |
I. Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation ![]() II. Anmerkungen zur Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation 1. Anwendungshinweise: * Nichtzutreffendes bitte streichen ** Die Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin hat eigenhändig im Original zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift der zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person kann durch eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift ersetzt werden (§ 11 Absatz 4 Satz 4 und 5 BKrFQV), sofern der Unterricht nicht ausschließlich von dieser Person durchgeführt wurde. 2. Verteiler: Original - Teilnehmer/in Kopie - Ausbildungsstätte 3. Angabe zur Ausbildungsstätte: Es ist die jeweilige Ausbildungsstätte in die Musterbescheinigung einzutragen. |
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