Verordnung zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (BrexAnwBRAnpV k.a.Abk.)

V. v. 10.12.2020 BGBl. I S. 2929 (Nr. 63); Geltung ab 01.01.2021
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 40 Absatz 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland, der durch Artikel 141 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, sowie

-
des § 206 Absatz 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung, der zuletzt durch Artikel 139 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist,

verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

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Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 EuRAG Anlage

In der Anlage des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, wird die Zeile „- in Großbritannien: Advocate/Barrister/Solicitor" gestrichen.

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Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 BRAO§206DV Anlage 1

In der Anlage 1 der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2886), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2015 (BGBl. I S. 2074) geändert worden ist, wird nach der Zeile „- in Venezuela: Abogado" die Zeile „- im Vereinigten Königreich: Advocate, Barrister, Solicitor" eingefügt.

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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht



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