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§ 5 - Handwerksfachwirt-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management-Fortbildungsverordnung (HwFwBAProKaufmMFV)

V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2945 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 7110-20-12 Handwerk im Allgemeinen

§ 5 Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen



In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:

1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,

2.
Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,

3.
Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,

4.
Personalwesen gestalten und Personal führen und

5.
Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.



 

Zitierungen von § 5 HwFwBAProKaufmMFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 HwFwBAProKaufmMFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwFwBAProKaufmMFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 HwFwBAProKaufmMFV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... mindestens 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 5 in Verbindung mit den §§ 6 bis 10 genannten Handlungsbereiche. (5) ...
§ 3 HwFwBAProKaufmMFV Teile des Fortbildungsabschlusses
... geregelten Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 5 . (2) Der Prüfungsnachweis zu den Qualifikationen nach Absatz 1 Nummer 1 ...
Anlage 2 HwFwBAProKaufmMFV (zu § 17) Zeugnisinhalte
...  Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. die Handlungsbereiche nach § 5 , 2. die Prüfungsbewertungen nach § 15 Absatz 2 und 3, 3. die ...