Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:
- 1.
- Rechtsbewusstes Handeln nach § 9,
- 2.
- Betriebswirtschaftliches Handeln nach § 10,
- 3.
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach § 11 und
- 4.
- Zusammenarbeit im Betrieb nach § 12.