§ 15 - Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMBAProVTFPrV)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 806-22-6-69 Berufliche Bildung

§ 15 Prüfungsbereich „Personalorganisation"


§ 15 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Im Prüfungsbereich „Personalorganisation" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Personalbedarf ermitteln zu können, den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Anforderungen sicherstellen zu können und eine systematische Personalentwicklung durchführen zu können. 2Dazu gehört die Fähigkeit, Entwicklungspotenziale der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einschätzen zu können, Qualifizierungsziele festlegen zu können sowie deren Erreichen durch zielgerichtete Maßnahmen sicherstellen zu können.

(2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
Ermitteln des zukünftigen quantitativen und qualitativen Personalbedarfes sowie notwendiger Personalbeschaffungs- und -entwicklungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Fremdleistungen,

2.
Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen,

3.
Planen der Personalgewinnung und der Auswahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,

4.
Festlegen der Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, Übertragen von Aufgaben und Pflichten auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entsprechend ihrer persönlichen und fachlichen Eignung,

5.
Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und

6.
Planen von Schulungen und Einweisungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

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Zitierungen von § 15 VTMBAProVTFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 VTMBAProVTFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VTMBAProVTFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VTMBAProVTFPrV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... des Prüfungsteils „Betriebliches Management" nach den §§ 11 bis 16 sowie den Anforderungen des Prüfungsteils „Veranstaltungsprojekt" nach den ...
§ 4 VTMBAProVTFPrV Gliederung der Prüfung
... 10, 2. Prüfungsteil „Betriebliches Management" nach den §§ 11 bis 16 sowie 3. Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" nach den ...
§ 11 VTMBAProVTFPrV Prüfungsbereiche
... geprüft: 1. Betriebsorganisation (§ 14), 2. Personalorganisation ( § 15 ) und 3. Personalführung (§ ...


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