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Artikel 2 - Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub (ArbzRWEV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 2 Weitere Änderung der Arbeitszeitverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2021 AZV § 17

§ 17 der Arbeitszeitverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ArbzRWEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbzRWEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 ArbzRWEV Inkrafttreten
... Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (7) Artikel 2 tritt am 1. August 2021 in ...