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Änderung Anlage 2 BEHV vom 16.09.2025

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Anlage 2 BEHV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 16.09.2025 geltenden Fassung
Anlage 2 BEHV n.F. (neue Fassung)
in der am 16.09.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 209

(Text alte Fassung)

Anlage 2 (zu § 12 Absatz 1) Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 21 Absatz 1) Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben


(Textabschnitt unverändert)

1. Name, bei natürlichen Personen zudem Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Antragstellers,

2. Registrierungsnummer des Kontoinhabers, soweit der Antragsteller im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister oder in einem ähnlichen Register eingetragen ist,

3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland des Antragstellers bei natürlichen Personen,

4. Art, Gültigkeit und Nummer des Ausweisdokuments bei natürlichen Personen,

5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Antragstellers, soweit vorhanden,

6. Geschäftszweck bei juristischen Personen oder Personengesellschaften,

7. zuständiges Hauptzollamt, soweit vorhanden,

8. Unternehmensnummer und Registrierkennzeichen bei dem zuständigen Hauptzollamt, soweit vorhanden, und

9. Angaben über Maßnahmen zur Geldwäscheprävention im Unternehmen des Antragstellers.