§ 2 - Verordnung zur Aufhebung der Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 29.12.2020 BAnz AT 30.12.2020 V2; Geltung ab 01.01.2021

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft.



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