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§ 10 - Betreuungsbehördengesetz (BtBG)

Artikel 8 G. v. 12.09.1990 BGBl. I S. 2002, 2025; aufgehoben durch Artikel 16 Abs. 3 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 404-24 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 10



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.



 

Zitierungen von § 10 BtBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BtBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3393
Artikel 2 BtBStG Änderung des Betreuungsbehördengesetzes
... vergleichbare Erfahrungen verfügen." 4. Der bisherige § 9 wird § 10 ...