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Artikel 16 - Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VBRRefG k.a.Abk.)

G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 16
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Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 16 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 VBVG BtBG






 

Frühere Fassungen von Artikel 16 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2022Artikel 15 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 24.06.2022 BGBl. I S. 959

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 16 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16 VBRRefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VBRRefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 15 GüZustAnpG Änderung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
... geändert: 1. Artikel 8 Nummer 5 und Artikel 13 werden aufgehoben. 2. Artikel 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „tritt" ...