§ 4 Mauterhebungssysteme
Der Mautschuldner kann die Maut wahlweise über eine manuelle Einbuchung oder eine Interneteinbuchung (manuelles Mauterhebungssystem) oder ein automatisches Mauterhebungssystem entrichten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1980
Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Artikel 3 ABMNG Änderung der LKW-Maut-Verordnung ... ersetzt. 2. In § 5 Absatz 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 4 Absatz 3 Satz 1" ... 5 Absatz 1 wird die Angabe „§ 4 Abs. 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 4 Absatz 3 Satz 1" ...
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