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§ 8 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (MtDFmEloAufklVDV)

V. v. 14.01.2021 BGBl. I S. 79 (Nr. 3)
Geltung ab 01.03.2020; FNA: 2030-8-5-21 Beamte

§ 8 Anforderungen im Auswahlverfahren; Auswahlinstrumente



(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

1.
Selbstkompetenz,

2.
Methodenkompetenz,

3.
Fachkompetenz sowie

4.
Sozialkompetenz.

(3) 1Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. 2Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

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