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Artikel 1a - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (InVeKoSVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1a Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


Artikel 1a wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. Februar 2021 TierSchNutztV § 24

§ 24 Absatz 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2021 (BGBl. I S. 142) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(4) Eine Abferkelbucht, in der sich die Jungsau oder Sau frei bewegen kann, muss eine Bodenfläche von mindestens sechseinhalb Quadratmetern aufweisen und der Jungsau oder Sau ein ungehindertes Umdrehen ermöglichen. Eine Abferkelbucht muss ferner so angelegt sein, dass hinter dem Liegebereich der Jungsau oder der Sau genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht."

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Zitierungen von Artikel 1a Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1a InVeKoSVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InVeKoSVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Baugesetzbuch (BauGB)
neugefasst durch B. v. 03.11.2017 BGBl. I S. 3634; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
§ 245a BauGB Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (vom 01.10.2023)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 29. Januar 2021 (BGBl. I S. 146 ) geändert worden ist, jeweils in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur baulichen Anpassung von Anlagen der Jungsauen- und Sauenhaltung
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2939
Artikel 1 SauHBauRAG Änderung des Baugesetzbuchs
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 1a der Verordnung vom 29. Januar 2021 (BGBl. I S. 146 ) geändert worden ist, jeweils in Verbindung mit § 24 Absatz 2 der ...