Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung (1. CoronaSchVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.02.2021 BAnz AT 17.02.2021 V1; Geltung ab 17.02.2021
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Absatz 10 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), der durch Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) neu gefasst worden ist, verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. Februar 2021 CoronaSchV § 3

In § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 (BAnz AT 29.01.2021 V1) wird die Angabe „17. Februar 2021" durch die Angabe „3. März 2021" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 17. Februar 2021 in Kraft.

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Schlussformel



Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Gesundheit

Jens Spahn



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