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Artikel 5 - Adoptionshilfe-Gesetz (AdHiG k.a.Abk.)

Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 5 Adoptionshilfe-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AdHiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AdHiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
B. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 2010
Bekanntmachung AdVermiGNB
... Grund des Artikels 5 des Gesetzes vom 12. Februar 2021 (BGBl. I S. 226 ) wird nachstehend der Wortlaut des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der seit dem 1. April 2021 ... vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1752), 8. den am 1. April 2021 in Kraft getretenen Artikel 5 des eingangs genannten Gesetzes. (gesamter Text und frühere Fassungen siehe ...