Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften (BBPlGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. März 2021 EnLAG § 3

§ 3 des Energieleitungsausbaugesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das zuletzt durch Artikel 250 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BBPlGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBPlGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1295
Artikel 3 WaStrGuaÄndG Folgeänderungen
... 5 des Energieleitungsausbaugesetzes vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 298 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 1 Absatz 4" durch die Angabe ...


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