Die
Coronavirus-Schutzverordnung vom
29. Januar 2021 (BAnz AT 29.01.2021 V1), die durch
Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2021 (BAnz AT 17.02.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 2 Nummer 7 wird nach dem Wort „Organisationen" ein Komma und werden die Wörter „oder Beförderungen von Mitgliedern einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung, deren Ernennung und Ankunft dem Auswärtigen Amt notifiziert worden ist" eingefügt.
- 2.
- In § 3 wird die Angabe „3. März 2021" durch die Angabe „17. März 2021" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 3. März 2021 in Kraft.