Änderung Artikel 13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften vom 15.12.2010

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Artikel 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
Artikel 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 43 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 13 Schlußvorschriften


(Text alte Fassung)

§ 1 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.



§ 2 Inkrafttreten

(Text neue Fassung)

§ 1 (aufgehoben)


§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.



 



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