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Artikel 13 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (GmbHGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 13 Schlußvorschriften


Artikel 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

§ 1 (aufgehoben)


§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1981 in Kraft.





 

Frühere Fassungen von Artikel 13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 43 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1864

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 GmbHGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GmbHGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 43 BRBG 2010 Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
...  Die Artikel 12 und 13 § 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit ...