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§ 4 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2017 (2. FinAusglG2017DV k.a.Abk.)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 6. April 2021 1. FinAusglG2017DV

Diese Verordnung tritt am siebenten Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2017 vom 31. März 2017 (BGBl. I S. 689) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. März 2021.

 
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