Die
Gefahrgutbeauftragtenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
11. März 2019 (BGBl. I S. 304) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Absatz 2 wird das Wort „Europäischen" gestrichen.
- 2.
- In § 2 Absatz 1 Nummer 6 wird nach dem Wort „Kapitels" die Angabe „3.3," eingefügt.
- 3.
- In § 6 Absatz 5 werden die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Wörter „Deutschen Industrie- und Handelskammertag" ersetzt.
V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174