Zitierungen von § 1 IDNrG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 IDNrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IDNrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 IDNrG Aufgaben registerführender Stellen (vom 31.08.2023)
... Stellen in Bund und Ländern, welche Register nach § 1 führen (registerführende Stellen), sind zur Erreichung der Ziele nach § 1 ... nach § 1 führen (registerführende Stellen), sind zur Erreichung der Ziele nach § 1 verpflichtet 1. bis spätestens zum Ablauf des fünften auf das Inkrafttreten ...
§ 16 IDNrG Evaluierung
... die Wirksamkeit der in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen für die Erreichung der in § 1 genannten Ziele. Der Bericht hat insbesondere Empfehlungen zu enthalten, ob  ...
Anlage IDNrG (zu § 1) Register nach § 1 dieses Gesetzes (vom 16.05.2024)
... im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind: 1. Melderegister 2. elektronisch geführte ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz und die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 2 und 3 des Registermodernisierungsgesetzes sowie über das Inkrafttreten der Artikel 15 und 16 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
B. v. 24.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 230
 
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Zitat in folgenden Normen

Registerzensuserprobungsgesetz (RegZensErpG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1649
§ 4 RegZensErpG Daten der Meldebehörden
... Gemeindeschlüssel und frühere Gemeindenamen, 21. Identifikationsnummer nach § 1 des Identifikationsnummerngesetzes vom 28. März 2021 (BGBl. I S. 591), übergangsweise die Identifikationsnummer für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 15 BeamtRÄndG 2021 Änderung des Identifikationsnummerngesetzes
... durch das Wort „Datenschutzcockpit" ersetzt. 2. In der Anlage (zu § 1 ) wird Nummer 44 wie folgt gefasst: „44. sämtliche von den Architekten- und ...


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