Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 28.12.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Hygienepauschaleverordnung (HygPV)

V. v. 01.04.2021 BAnz AT 06.04.2021 V1; aufgehoben durch § 2 V. v. 23.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V2
Geltung ab 01.04.2021; FNA: 860-5-72 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 125b Absatz 2a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nummer 4a Buchstabe b des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3299) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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