Änderung § 2 HygPV vom 12.12.2021

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 2 HygPV, alle Änderungen durch Artikel 21 ImpfPrG am 12. Dezember 2021 und Änderungshistorie der HygPV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 2 HygPV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 12.12.2021 geltenden Fassung
§ 2 HygPV n.F. (neue Fassung)
in der am 12.12.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 28.12.2021) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft. *)


---
*) Anm. d. Red.: Die vom Gesetzgeber gewünschte Fassung durch Aufhebung des zugrundeliegenden Änderungsartikels in Artikel 21 Nummer 2 G. v. 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) ist unklar.


(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 28.12.2021) 



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