Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in handwerklichen Elektroberufen (ElekAusbNOV k.a.Abk.)

V. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 662 (Nr. 15); Geltung ab 01.08.2021

Artikel 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Gebäudesystemintegration und zur Elektronikerin für Gebäudesystemintegration


Artikel 3 ändert mWv. 1. August 2021 GSIAusbV

(gesamter Text siehe Gebäudesystemintegratorausbildungsverordnung - GSIAusbV)



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