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§ 10 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (HBPolVDAufstV)

Artikel 1 V. v. 31.03.2021 BGBl. I S. 727 (Nr. 15)
Geltung ab 01.07.2020; FNA: 2030-6-36 Beamte
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§ 10 Verwaltungsvorschriften zum Auswahlverfahren



Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:

1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens,

2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens,

3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben,

4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie

5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.

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