Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten (OpfBGEG k.a.Abk.)

Artikel 3 Gesetz über die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag


Artikel 3 ändert mWv. 17. Juni 2021 OpfBG

(gesamter Text siehe SED-Opferbeauftragtengesetz - OpfBG)



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