Die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom
21. Januar 2021 (BAnz AT 22.01.2021 V1), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 14. April 2021 (BAnz AT 15.04.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 wird Absatz 4 aufgehoben und die Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5.
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort „einmal" durch das Wort „zweimal" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- c)
- Absatz 3 wird Absatz 2 und wie folgt geändert:
- aa)
- Die Wörter „und Absatz 2" werden gestrichen.
- bb)
- Die Wörter „vier Wochen" werden durch die Wörter „bis zum 30. Juni 2021" ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. April 2021.