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Zitierungen von § 23 BtOG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 BtOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 BtOG Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit (vom 01.01.2024)
... als ehrenamtlicher Betreuer ist die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. § 23 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 4 gilt entsprechend. (2) Eine Person, die erstmalig zum ehrenamtlichen Betreuer ...
§ 24 BtOG Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung; Registrierungsgebühr (vom 01.01.2023)
... oder widerrufen wurde, und 5. geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 erforderlichen Sachkunde. Zudem hat der Antragsteller der Stammbehörde ... mitzuteilen. (2) Zur Feststellung der persönlichen Eignung nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 hat die Stammbehörde mit dem Antragsteller ein persönliches Gespräch zu ... und dem Antragsteller rechtzeitig mitzuteilen. Wenn die Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 2 vorliegen, fordert die Stammbehörde den Antragsteller vor Ablauf der Frist nach Satz 1 auf, ... Ablauf der Frist nach Satz 1 auf, den Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 zu erbringen. Sobald sämtliche Voraussetzungen nach § 23 Absatz 1 nachgewiesen ... § 23 Absatz 1 Nummer 3 zu erbringen. Sobald sämtliche Voraussetzungen nach § 23 Absatz 1 nachgewiesen sind, nimmt die Stammbehörde die Registrierung vor. Die Registrierung ...
§ 27 BtOG Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung (vom 01.01.2023)
... oder Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt; dies ist in der Regel der Fall, wenn einer der in § 23 Absatz 2 genannten Gründe nachträglich eintritt, der berufliche Betreuer gegen das Verbot nach ... 2. der berufliche Betreuer keine Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 mehr unterhält, 3. begründete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der ... zum Ablauf eines Jahres ab Registrierung oder bis zum Ablauf der verlängerten Frist erbringt ( § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 ). (2) Hat der berufliche Betreuer im Registrierungsantrag in wesentlichen Punkten ...
§ 32 BtOG Registrierung von bereits tätigen beruflichen Betreuern; vorläufige Registrierung (vom 01.01.2023)
... von der zuständigen Stammbehörde ohne Überprüfung der Voraussetzungen des § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 2 registriert. Zum Nachweis der berufsmäßigen Führung von Betreuungen ist ... dem Antrag sind außerdem ein Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 sowie die Unterlagen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 2 beizubringen. Zudem sind der ... Betreuungen geführt haben, ist davon auszugehen, dass sie über die nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde verfügen. Alle übrigen bereits vor dem 1. Januar 2023 ...
§ 33 BtOG Vorläufige Registrierung (vom 01.01.2023)
... die die Voraussetzungen für eine Registrierung nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen, kann die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie ... die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie 1. die nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde teilweise nachweisen können und 2. den vollständigen ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)
V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1154
 
Zitat in folgenden Normen

Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV)
V. v. 13.07.2022 BGBl. I S. 1154
§ 1 BtRegV Anwendungsbereich
... auszuüben. (2) Diese Verordnung regelt die Einzelheiten 1. der nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes für die Registrierung als beruflicher Betreuer erforderlichen persönlichen Eignung, ... als beruflicher Betreuer erforderlichen persönlichen Eignung, 2. der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes für die Registrierung als beruflicher Betreuer erforderlichen Sachkunde sowie ihren ...
§ 3 BtRegV Sachkunde
... Die nach § 23 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Sachkunde umfasst folgende Kenntnisse einschließlich der Fähigkeit zu ... der Haftung, der Vermögensverwaltung und der Schuldenregulierung. (2) Die nach § 23 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Sachkunde umfasst folgende Kenntnisse: 1. Kenntnisse des Sozialrechts, ... und Nutzung von Sozial- und Hilfestrukturen sowie von Netzwerken. (3) Die nach § 23 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Sachkunde umfasst folgende Kenntnisse: 1. Grundlagen der Kommunikation ...
§ 10 BtRegV Berufshaftpflichtversicherung
... Von der Berufshaftpflichtversicherung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes kann insbesondere die Haftung für Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung ... nach § 14 des Betreuungsorganisationsgesetzes anerkannten Betreuungsvereins kann die nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes erforderliche Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer dem anerkannten Betreuungsverein ... Versicherungsvertragsgesetzes nachweisen, aus der sich das Bestehen eines den Anforderungen des § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes in Verbindung mit den Absätzen 1 bis 3 entsprechenden Versicherungsschutzes für diesen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Artikel 6 GüZustAnpG Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
... vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882, 917) wird wie folgt geändert: 1. § 23 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort ...
Artikel 7 GüZustAnpG Weitere Änderung des Betreuungsorganisationsgesetzes
... und die Wörter „§ 8 Absatz 4 gilt entsprechend" eingefügt. 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ... zum Ablauf eines Jahres ab Registrierung oder bis zum Ablauf der verlängerten Frist erbringt ( § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 )." 7. § 32 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 6 wird ... Registrierung Antragsteller, die die Voraussetzungen für eine Registrierung nach § 23 Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen, kann die zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie ... zuständige Stammbehörde vorläufig registrieren, wenn sie 1. die nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 erforderliche Sachkunde teilweise nachweisen können und 2. den vollständigen ...
Artikel 15 GüZustAnpG Änderung des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
... Am 1. Juli 2022 treten in Kraft: 1. Artikel 1 Nummer 4, 2. in Artikel 9 § 23 Absatz 4 und § 24 Absatz 4 des Betreuungsorganisationsgesetzes, 3. in Artikel 10 § 8 ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 16 VBRRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.07.2022)
... Am 1. Juli 2022 treten in Kraft: 1. Artikel 1 Nummer 4, 2. in Artikel 9 § 23 Absatz 4 und § 24 Absatz 4 des Betreuungsorganisationsgesetzes, 3. in Artikel 10 § 8 ...