Zitierungen von § 78d WpIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 78d WpIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 223
§ 16e FinDAG Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen (vom 31.03.2026)
... mit einer Zulassung für das Erbringen von Datenbereitstellungsdienstleistungen nach § 78d Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit Artikel 27b Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 14 BRUBEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... mit einer Zulassung für das Erbringen von Datenbereitstellungsdienstleistungen nach § 78d Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit Artikel 27b Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in der ...
Artikel 18 BRUBEG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
...  „Kapitel 7b Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten § 78d Zulassungsverfahren; Ausnahmen § 78e Versagung der Zulassung; Entzug der ... „Kapitel 7b Zulassung von Datenbereitstellungsdiensten § 78d Zulassungsverfahren; Ausnahmen (1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem ...


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