Artikel 4 - Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze (MPDGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Mai 2021 SGB V § 31, § 139

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 30 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 31 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „25. Mai 2020" durch die Angabe „25. Mai 2021" ersetzt.

2.
In § 139 Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „25. Mai 2020" durch die Angabe „25. Mai 2021" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes und weiterer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 MPDGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPDGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174
Artikel 2a 2. IfSGuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 1087 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 3 wird wie folgt ...


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