Eingangsformel - Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (24. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.05.2021 BGBl. I S. 1095 (Nr. 24); Geltung ab 22.05.2021
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Eingangsformel



Auf Grund

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des § 27a Absatz 2 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes, der durch Artikel 4 Nummer 10 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) eingefügt worden ist, und

-
des § 19 Absatz 4 Satz 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes, der durch Artikel 5 Nummer 12 Buchstabe c des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2773) eingefügt worden ist,

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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