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Artikel 6 - Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (2. ITSiG k.a.Abk.)

G. v. 18.05.2021 BGBl. I S. 1122, 4304 (Nr. 25); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Geltung ab 28.05.2021, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 6 Evaluierung


Artikel 6 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Mai 2021 ITSiG Artikel 10

(1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat berichtet dem Deutschen Bundestag unter Einbeziehung von wissenschaftlichem Sachverstand über die Wirksamkeit der in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen für die Erreichung der mit diesem Gesetz verfolgten Ziele bis zum 1. Mai 2023 hinsichtlich des § 2 Absatz 10, der §§ 8a, 8b, 8d und 8e sowie § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes (Artikel 1).




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Frühere Fassungen von Artikel 6 Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.12.2025Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
vom 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 6 Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. ITSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ITSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Artikel 6 NIS2-RLUG Änderung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
... Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122, 4304) wird wie folgt geändert: Artikel 6 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Das Bundesministerium des ...