Tools:
Update via:
Artikel 6 - Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS2-RLUG k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
Das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1122, 4304) wird wie folgt geändert:
Artikel 6 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
Artikel 6 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
- „(1) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat berichtet dem Deutschen Bundestag unter Einbeziehung von wissenschaftlichem Sachverstand über die Wirksamkeit der in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen für die Erreichung der mit diesem Gesetz verfolgten Ziele bis zum 1. Mai 2023 hinsichtlich des § 2 Absatz 10, der §§ 8a, 8b, 8d und 8e sowie § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes (Artikel 1)."
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17248/a334379.htm
