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Zitierungen von § 6 Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GlStEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GlStEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 GlStEG Organe der Stiftung
... und das Direktorium. (2) Bei den Mitgliedern des Stiftungsrates nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 wird eine paritätische Besetzung von Frauen und Männern angestrebt. Das ...
§ 9 GlStEG Stiftungsbeirat
... Vor der Beschlussfassung über das Arbeitsprogramm der Stiftung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 durch den Stiftungsrat, ist dem Stiftungsbeirat Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen ...