(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(2)
Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Protokoll vom 12. Februar 2004 zur Änderung des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 und des Protokolls vom 16. November 1982 nach seinem Artikel 20 in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15, 2) traten die Änderungen am 1. Januar 2022 in Kraft.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 4. Juni 2021.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
B. v. 03.01.2022 BGBl. I S. 15
Bekanntmachung 1. StrlSchGÄndGIB ... Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 2 des Gesetzes nach ... Mai 2021 (BGBl. I S. 1194) wird hiermit bekannt gemacht, dass Artikel 2 des Gesetzes nach seinem Artikel 8 Absatz 2 Satz 1 mit dem Inkrafttreten des Protokolls vom 12. Februar 2004 zur Änderung des ...