Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (2. BetrSichVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. Juni 2021 BetrSichV Anhang 2, Anhang 3

Die Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. April 2019 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 7 Tabelle 12 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 7.10 wird wie folgt gefasst:

Tabelle (BGBl 2021 I S. 2029)


 
b)
Nummer 7.13 wird wie folgt gefasst:

Tabelle (BGBl. 2021 I S. 1226)


2.
Dem Anhang 3 Abschnitt 1 Nummer 3.1 und Abschnitt 3 Nummer 3.1 wird jeweils der Satz „Sofern dort eine wiederkehrende Prüfung durch einen Prüfsachverständigen vorgeschrieben ist, muss nicht zusätzlich eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden." angefügt.


Text in der Fassung der Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung B. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2028 m.W.v. 5. Juni 2021

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Frühere Fassungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.06.2021 (29.06.2021)Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2028

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. BetrSichVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BetrSichVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Artikel 1 V. v. 06.03.2007 BGBl. I S. 261; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
§ 12 LärmVibrationsArbSchV Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit (vom 01.10.2021)
... § 21 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1224 ) geändert worden ist, berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 7 ProdSGNOG Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
... Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1224 , 2028) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 13 ...

Verordnung zur Änderung der Biostoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Artikel 3 BioStoffVuaÄndV Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
... § 21 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1224 ) geändert worden ist, berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch in ...


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