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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten (SLVEV2021 k.a.Abk.)

V. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1228, 5240 (Nr. 27); Geltung ab 05.06.2021, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 1 Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. Juni 2021 SLV

(gesamter Text siehe Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)





 

Frühere Fassungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.06.2021 (23.12.2021)Berichtigung der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
vom 10.12.2021 BGBl. I S. 5240

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SLVEV2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SLVEV2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
B. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5240
Berichtigung SLVBer
... Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten vom 28. Mai 2021 (BGBl. I S. 1228) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In § 11 Nummer ...