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Artikel 15 - Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG)

Artikel 15 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 13 und 14 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

(3) Artikel 9 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

(4) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Juni 2021.

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