§ 1 Art und Gegenstand der Erhebungen
Ab dem Jahr 2022 werden Erhebungen über die Verwendung von Zeit durch natürliche Personen auf repräsentativer Grundlage als Bundesstatistik durchgeführt.
interne Verweise§ 8 ZVEG Aufbereitung ... Die Aufbereitung der Erhebungen nach § 1 obliegt dem Statistischen Bundesamt. (2) Das Statistische Bundesamt übermittelt ...
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