Artikel 4 - Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe (LMZDVEV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362 (Nr. 28); Geltung ab 09.06.2021
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Artikel 4 Änderung der Käseverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 9. Juni 2021 KäseV § 14, § 23, Anlage 1

Die Käseverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412), die zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 14 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 23 Satz 4 wird aufgehoben.

3.
In der Anlage 1 Abschnitt A wird die Spalte 3 zu den Standardsorten Camembert und Brie jeweils wie folgt gefasst:

„Reifung nur mit Kulturen von Penicillium camembertii (Camembertschimmel) und Geotrichum candidum (Milchschimmel)".



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