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§ 23 - Käseverordnung (KäseV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 14.04.1986 BGBl. I S. 412; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Geltung ab 23.11.1985; FNA: 7842-6 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 23 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 23 Käseverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.10.2021Artikel 2 Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
vom 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
aktuell vorher 09.06.2021Artikel 4 Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
aktuell vorher 01.03.2006Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
vom 17.02.2006 BGBl. I S. 425
aktuellvor 01.03.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 23 Käseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 KäseV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KäseV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
V. v. 17.02.2006 BGBl. I S. 425
Artikel 2 AromVuKäseVÄndV Änderung der Käseverordnung
... § 3 Nr. 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Zulassung von Zusatzstoffen Als ... ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Zulassung von Zusatzstoffen Als Zusatz beim Herstellen und Behandeln von Käse und ... Futtermittelgesetzbuches". d) Im neuen Absatz 3 werden die Angabe „§ 23 Satz 2" durch die Angabe „§ 23 Satz 3" und die Angabe „§ 52 Abs. 1 ... Im neuen Absatz 3 werden die Angabe „§ 23 Satz 2" durch die Angabe „§ 23 Satz 3" und die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und ...

Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an unionsrechtliche Vorschriften über Aromen und Aromen enthaltende Lebensmittel
V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4723
Artikel 2 AromenRAV Änderung der Käseverordnung
...  aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. bb) In Nummer 1 Buchstabe e wird das Semikolon am Ende durch ein ... b) In Absatz 2 und Absatz 2a Satz 1 werden jeweils die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. 2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und ... gestrichen. 2. In § 4 Absatz 1 werden die Wörter „und vorbehaltlich des § 23 " gestrichen. 3. Der sechste Abschnitt wird aufgehoben. 4. § 30 ...

Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe
V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Artikel 4 LMZDVEV Änderung der Käseverordnung
... wie folgt geändert: 1. § 14 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 23 Satz 4 wird aufgehoben. 3. In der Anlage 1 Abschnitt A wird die Spalte 3 zu den Standardsorten ...