Artikel 12 - Teilhabestärkungsgesetz (TeilhStG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 StrRehaG § 17a

In § 17a Absatz 2 Satz 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 82 Absatz 1 Satz 1 und 2" durch die Wörter „§ 82 Absatz 1 Satz 1 bis 3" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 Teilhabestärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 TeilhStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TeilhStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 TeilhStG Inkrafttreten
... Artikel 1 Nummer 13, Artikel 2 Nummer 2a und 2b, Artikel 3 Nummer 23, Artikel 4, Artikel 11 sowie Artikel 12 und 12a treten am 1. Juli 2021 in Kraft. (4) Artikel 1 Nummer 2 bis 4a, Nummer 4e, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Artikel 3 StepVGEG Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 6 wird wie ...


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