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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (2. SeeLGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.



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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2021.