(1) Familienangehörige im Sinne dieses Gesetzes sind
- 1.
- die Ehefrau oder der Lebenspartner des Wehrpflichtigen,
- 2.
- Kinder des Wehrpflichtigen,
- 3.
- Kinder der Ehefrau des Wehrpflichtigen, die nicht von ihm abstammen, jedoch im gemeinsamen Haushalt leben, sowie Kinder des Lebenspartners, die mit dem Wehrpflichtigen im gemeinsamen Haushalt leben,
- 4.
- die Frau, deren Ehe mit dem Wehrpflichtigen geschieden, für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, sowie der Lebenspartner des Wehrpflichtigen, dessen Lebenspartnerschaft aufgehoben ist,
- 5.
- die Eltern und Großeltern des Wehrpflichtigen,
- 6.
- Geschwister des Wehrpflichtigen.
(2) Kinder, für die dem Wehrpflichtigen die elterliche Sorge zusteht, sowie die in Absatz 1 Nr. 1 und 3 genannten Personen sind Familienangehörige im engeren Sinne. Die übrigen Personen sind sonstige Familienangehörige.
§ 4 USG Anspruchsvoraussetzungen ... Familienangehörige nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 haben Anspruch auf Leistungen zur Unterhaltssicherung, 1. ... falls er nicht eingezogen worden wäre. (2) Familienangehörige nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 6 haben Anspruch auf Leistungen zur Unterhaltssicherung, 1. ...
§ 7a USG Mietbeihilfe (vom 01.01.2009) ... 2 bis 4. Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben. Keine Mietbeihilfe erhalten ... Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 ... unabweisbar notwendig sind. (3) Wird der Wohnraum von anderen als den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen mitbenutzt, ist für die Gewährung der Mietbeihilfe der ...
G. v. 31.07.2008 BGBl. I S. 1629
Artikel 10 WehrRÄndG 2008 Unterhaltssicherungsgesetz ... Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben." bb) Nach ... Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 ... c) In Absatz 3 wird die Angabe Absatz 1 Satz 2" durch die Angabe § 3 Abs. 1 Nr. 2" ersetzt. 11. § 7b Abs. 2 Satz 4 wird aufgehoben. 12. ...