Artikel 24 - Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften (SchwFinBG k.a.Abk.)

Artikel 24 Aufhebung der WpÜG-Widerspruchsausschuss-Verordnung


Artikel 24 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Juni 2021 WpÜGWidV

Die WpÜG-Widerspruchsausschuss-Verordnung vom 27. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2003 (BGBl. I S. 1006) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 24 Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 SchwFinBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwFinBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 30 SchwFinBG Inkrafttreten
... Die Artikel 10, 17, 20, 23 bis 25 und 28 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 16 Nummer 1 ...


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