Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 31 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 BPersVG Eintritt von Ersatzmitgliedern
... mit der nächsthöheren Stimmenzahl als Ersatzmitglied ein. (3) § 31 Absatz 2 gilt entsprechend bei einem Wechsel der Gruppenzugehörigkeit vor dem Eintritt des ...
§ 55 BPersVG Schutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung
... Mitgliedschaft der in Satz 1 bezeichneten Beschäftigten im Personalrat ruht unbeschadet des § 31 , solange sie entsprechend den Erfordernissen ihrer Ausbildung zu einer anderen Dienststelle ...
§ 102 BPersVG Wahl, Amtszeit und Vorsitz
... Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden. (4) Die §§ 29 bis 33 gelten ...
§ 120 BPersVG Vertrauensperson der lokal Beschäftigten
... und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter beträgt vier Jahre; im Übrigen gilt § 31 Absatz 1 entsprechend. § 33 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass eine Neuwahl ...