Artikel 12 - Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVGNG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetzes


Artikel 12 ändert mWv. 15. Juni 2021 BWpVerwPG § 4

In § 4 Satz 2 des Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetzes vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466, 1469), das zuletzt durch Artikel 213 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 13 Abs. 2 Satz 4" durch die Wörter „§ 14 Absatz 2 Satz 4" ersetzt.



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