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§ 7 - Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§ 7



(1) Wer als selbständiger Künstler oder Publizist in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren insgesamt ein Arbeitseinkommen erzielt hat, das über der Summe der Beträge liegt, die für diese Jahre nach § 6 Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch als Jahresarbeitsentgeltgrenze festgelegt waren, wird auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht nach diesem Gesetz befreit. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

(2) Der Antrag ist bis zum 31. März des auf den Dreijahreszeitraum folgenden Kalenderjahres bei der Künstlersozialkasse zu stellen.



 

Zitierungen von § 7 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KSVG (vom 01.01.2023)
... wer 1. nach Absatz 1 versicherungsfrei oder 2. nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden  ...
§ 6 KSVG (vom 01.01.2023)
... 31. März. Sofern innerhalb der Frist nach Satz 1 ein Antrag auf Befreiung nach § 7 gestellt wird, wirkt diese ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in Satz 1 genannten Frist. ...
§ 7a KSVG
... Befreiung vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung nach § 7 wirkt vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. (3) Der Anspruch auf ...
§ 10 KSVG (vom 01.01.2023)
... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Versicherungspflicht befreit und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ... in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach den §§ 6 oder 7 von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ... in dem die Meldung nach § 11 Abs. 1 eingeht. Bei einer Befreiung nach § 7 gilt Absatz 1 Satz 2. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt. § 257 Abs. 2a des ...
§ 10a KSVG (vom 01.01.2023)
... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ... Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 12 PflegeVG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... wer 1. nach Absatz 1 versicherungsfrei oder 2. nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ist." 3. In § ... 10a (1) Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ... (2) Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 12 GMG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 6 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 17 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
... 31. März. Sofern innerhalb der Frist nach Satz 1 ein Antrag auf Befreiung nach § 7 gestellt wird, wirkt diese ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der in Satz 1 genannten Frist." ... Fall" eingefügt. 3. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 7 " durch die Angabe „§ 6 oder § 7" ersetzt. 4. In § 10a ... 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ 6 oder § 7 " ersetzt. 4. In § 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" ... 6 oder § 7" ersetzt. 4. In § 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 7 " durch die Angabe „§ 6 oder § 7" ersetzt. 5. § 12 Absatz ... 10a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 7" durch die Angabe „§ 6 oder § 7 " ersetzt. 5. § 12 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...