(1) Wer als selbständiger Künstler oder Publizist in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren insgesamt ein Arbeitseinkommen erzielt hat, das über der Summe der Beträge liegt, die für diese Jahre nach §
6 Abs. 6 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch als Jahresarbeitsentgeltgrenze festgelegt waren, wird auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht nach diesem Gesetz befreit. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
(2) Der Antrag ist bis zum 31. März des auf den Dreijahreszeitraum folgenden Kalenderjahres bei der Künstlersozialkasse zu stellen.
§ 7a KSVG ... Befreiung vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung nach § 7 wirkt vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt. (3) Der Anspruch auf ...
§ 10 KSVG (vom 01.01.2023) ... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Versicherungspflicht befreit und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ... in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach den §§ 6 oder 7 von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ... in dem die Meldung nach § 11 Abs. 1 eingeht. Bei einer Befreiung nach § 7 gilt Absatz 1 Satz 2. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt. § 257 Abs. 2a des ...
§ 10a KSVG (vom 01.01.2023) ... Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ... Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 4 versicherungsfrei oder nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen ...
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 12 PflegeVG Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes ... wer 1. nach Absatz 1 versicherungsfrei oder 2. nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit worden ist." 3. In § ... 10a (1) Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und in der sozialen Pflegeversicherung versichert ... (2) Selbständige Künstler und Publizisten, die nach § 6 oder § 7 von der Krankenversicherungspflicht befreit und bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen ...
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759