§§ 57a bis 60 - Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

§§ 57a bis 60


§§ 57a bis 60 wird in 1 Vorschrift zitiert

(aufgehoben)

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Zitierungen von §§ 57a bis 60 KSVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 57a bis 60 KSVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Künstlersozialabgabe-Verordnung 1990
V. v. 22.09.1989 BGBl. I S. 1779; aufgehoben durch Artikel 151 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
§ 2 KSAbgV 1990
... Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 60 des Künstlersozialversicherungsgesetzes auch im Land ...


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